Räum- und Streupflicht
Der Winter hat Einzug gehalten, Zeit die Bevölkerung an die Pflicht zum Winterdienst zu erinnern.
Wenn die ersten Schneeflocken fallen und Straßen und Wege über Nacht mit einer Eisschicht überzogen sind, dann sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Technischen Betriebsdienste fast rund um die Uhr im Einsatz. Sie sorgen dafür, dass wir alle den Winter glimpflich überstehen. Allein 480 km Straßen, 140 km Gehwege und 300 Bushaltestellen müssen im Schichtbetrieb von Schnee und Eis befreit werden.
Der Winter ist aber auch eine Herausforderung für die Bevölkerung. Für Wege und Flächen, die an Ihr Grundstück angrenzen, haben Sie als Anlieger die Verantwortung. Wenn der Winter Deutschland fest im Griff hat, ist das keine leichte Aufgabe.
Zuständig für den städtischen Winterdienst sind die Technischen Betriebsdienste Reutlingen (TBR). Diese gehen nach einer Prioritätenliste vor, d.h. zuerst werden die Ortsdurchfahrten geräumt, danach die Strecken des ÖPNV. Anschließend kümmern sich die Räum- und Streufahrzeuge um verkehrswichtige Straßen mit starkem Gefälle. Außerdem werden einige Wege von Hand geräumt.
Darüber hinaus sind in der "Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege" die Anliegerpflichten der Bürgerinnen und Bürger beschrieben. Die an die privaten Grundstücke angrenzenden Gehwege müssen vom jeweiligen Eigentümer geräumt und gestreut werden.
Gehwege im Sinne der Satzung sind auch Fußwege oder die seitlichen Flächen am Rand einer Fahrbahn ohne baulichen Gehweg sowie Treppen. Die Gehwegflächen müssen so geräumt und gestreut werden, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen können, mindestens jedoch auf 1,20 m Breite.
Die Bürger Reutlingens müssen dieser Streupflicht montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und sonn-und feiertags bis 9.00 Uhr nachgekommen sein. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte sind sie verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen erneut zu räumen und zu streuen. Die Streupflicht endet um 20.00 Uhr.
Räumen Sie den Schnee nicht auf die Straße, sondern an die Gehwegkante. Vielen Dank.
Den Text der Satzung finden Sie unter www.reutlingen.de