Rückschnitt von privatem Grün

Die Stadtverwaltung Reutlingen bittet alle Grundstückseigentümer, ihre Bäume, Sträucher und Hecken entlang der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen zu überprüfen und im Falle von Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer den Rückschnitt durchzuführen bzw. zu veranlassen. Das freizuhaltende Lichtraumprofil (Durchgangs- bzw. Durchfahrtshöhe) beträgt im Geh- und Radwegbereich 250 cm, im Fahrbahnbereich 450 cm. Darüber hinaus müssen Verkehrseinrichtungen, z. B. Verkehrszeichen, Ampeln, Straßenbeleuchtungen und Hinweisschilder, von Bewuchs freigehaltenwerden, sodass sie jederzeit ungehindert wahrgenommenwerden können und in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. An Straßenkreuzungen und -einmündungen sind, wo erforderlich, Sichtdreiecke freizuhalten, damit der Kraftfahrzeugverkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Der Bewuchs darf hier maximal 80 cm hoch sein.Unter Beachtung der Vorgaben des Naturschutzgesetzes sowie des Natur- und Artenschutzes sind die Rückschnittmaßnahmen in der Zeit vom 1. Oktober 2024 bis zum 28. Februar 2025 durchzuführen.

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