Hundekot und Leinenpflicht
Rund um Gönningen befinden sich mehrere Müllbehälter in freier Landschaft. Der Stadtbezirk freut sich darüber, dass viele mit ihren vierbeinigen Freunden unseren schönen Ort zum Gassigehen nutzen. Schön, wenn die Hinterlassenschaften meistens in die entsprechenden Tüten gepackt werden.
ABER: Die Beutel haben auf Wiesen und Wegen nichts verloren. Bitte entsorgen Sie diese in den entsprechenden Mülleimern oder nehmen Sie diese mit nach Hause.
Besonders weisen wir darauf hin, dass Hunde weder auf dem Schulgelände noch auf Spielplätzen oder Sportanlagen zugelassen sind. Die weggeworfenen Hundekotbeutel am Ende des Schulwegs sind ein besonderes Ärgernis.
In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass nach dem Verwarnungs und Bußgeldkatalog der Stadt Reutlingen für das Liegenlassen von Hundehaufen und Hundekotbeuteln ein Verwarnungsgeld von 125 Euro erhoben werden kann.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass innerorts eine Leinenpflicht besteht.